Vertragsgrundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung und Beauftragung von STORESPY.
Stand: August 2026
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Betreiberin gemäss Impressum als Betreiberin der Marke STORESPY und ihren Geschäftskunden. Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die jeweils gültige Fassung ist auf storespy.ch einsehbar.
2. Vertragsgegenstand
STORESPY erbringt Retail-Loss-Prevention-Dienstleistungen unter Einsatz geschulten und qualifizierten Personals. Dazu gehören insbesondere zivile Präsenz auf der Verkaufsfläche, Diebstahlprävention, Beobachtung, professionelle Intervention, Dokumentation und Reporting im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Einsatz geeigneter Subunternehmer bleibt vorbehalten.
3. Online-Beauftragung und Vertragsschluss
Die Online-Beauftragung ist eine verbindliche Bestellung des Kunden. Der Vertrag kommt nach operativer Prüfung des Standorts mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch STORESPY zustande. STORESPY kann eine Bestellung ablehnen, wenn der Standort nicht in die Einsatzplanung aufgenommen werden kann.
4. Leistungsbeginn und Einsatzort
Der gewünschte Starttermin wird im Bestellprozess angegeben. Der effektive Leistungsbeginn wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Leistungen werden an den bestätigten Verkaufsstellen erbracht. Weitere Standorte bedürfen einer separaten Beauftragung oder schriftlichen Ergänzung.
5. Einsatzmodell
Die Kontrollen erfolgen wechselnd und unangekündigt innerhalb der regionalen Einsatzplanung. Öffentlich oder im Voraus werden keine konkreten Kontrollzeiten zugesichert. STORESPY schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, jedoch keine dauerhafte Präsenz während sämtlicher Öffnungszeiten und keinen bestimmten Präventions- oder Feststellungserfolg.
6. Preise und Verrechnung
Der monatliche Nettopreis richtet sich nach Verkaufsfläche und gewählter Kontrollintensität. Massgebend ist die Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen ausserhalb des bestätigten Umfangs werden separat vereinbart und verrechnet.
7. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug kann STORESPY Leistungen nach angemessener Mahnung aussetzen und gesetzliche Verzugsfolgen geltend machen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und korrekte Angaben bereit, ermöglicht den erforderlichen Zugang und informiert STORESPY rechtzeitig über Gefahrenquellen, betriebliche Besonderheiten, Hausordnungen und relevante interne Abläufe. Änderungen der Verkaufsfläche oder Nutzung sind mitzuteilen.
9. Stornierung, Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Kündigungen und wesentliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10. Haftung und höhere Gewalt
Die Haftung richtet sich nach zwingendem Schweizer Recht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet STORESPY nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Für Ausfälle oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Streiks, Pandemien oder vergleichbarer Ereignisse besteht keine Haftung.
11. Dokumentation und Beanstandungen
Relevante Einsätze und Feststellungen werden im vereinbarten Umfang dokumentiert. Beanstandungen zur Leistungsausführung sind STORESPY zeitnah und schriftlich mitzuteilen. Einsicht in einsatzbezogene Unterlagen kann beantragt werden, soweit Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und operative Interessen nicht entgegenstehen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf storespy.ch und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
13. Änderungen
STORESPY kann diese AGB mit angemessener Vorankündigung für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Betreiberin gemäss Impressum.